Tippgeber
Geben Sie uns einen Tipp!
Sie haben Kenntnis von einem bevorstehenden Verkauf einer Immobilie? Ihr Familien- oder Freundeskreis, Ihre Nachbarschaft oder Ihre Kollegen haben von ihren Verkaufsplänen erzählt oder spielen mit dem Gedanken? Erzählen Sie uns davon, denn Ihr Tipp ist uns was wert!
Wenn Ihr nachweislicher Immobilien-Tipp tatsächlich zum Verkauf durch House & Castle Immobilien führt, erhalten Sie als Tippgeber ein Dankeschön in Höhe von
300,00 € (Tippgeberhonorare beinhalten 19% MwSt)
Wir haben gelistete Kaufinteressenten, die auf der Suche nach ihrer Wunschimmobilie sind und vielleicht ist ja gerade Ihr Tipp die richtige Immobile. Gibt es was Schöneres, als andere Menschen glücklich zu machen?
2. Immobilien
House & Castle Immobilien ist überwiegend regional aktiv. Daher sind wir auf der Suche nach Vermittlungsobjekten für den Verkauf in der Region Kaufbeuren sowie von Landsberg a. Lech, über Buchloe, Türkheim, Bad Wörishofen, Mindelheim, Ottobeuren, Obergünzburg, Marktoberdorf bis Schongau.
3. Informationen
Wenn Sie House & Castle Immobilien einen Tipp zu einer Immobilie abgeben möchten, dann teilen Sie uns bitte nachstehende Angaben mit:
Objekt Anschrift und Kurzbeschreibung
Kontakt des Eigentümers (Name, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail)
Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail)
Folgende Punkte liegen einer solchen Vereinbarung zugrunde:
1. Tippgeber-Honorar
Es kommt durch Ihren Tipp zu einem Makleralleinauftrag zwischen House & Castle Immobilien und dem Eigentümer der Immobilie sowie zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluss über uns als Makler.
Ihr Anspruch auf die Auszahlung des Tippgeber-Honorars besteht nach notarieller Beurkundung und nach Eingang der Maklercourtage durch Verkäufer / Käufer auf das Geschäftskonto der House & Castle Immobilien GbR innerhalb von 2 Wochen.
4. Tipp-Voraussetzungen
Die Immobilie oder das Grundstück ist House & Castle Immobilien noch gänzlich unbekannt.
Seitens des Eigentümers gibt es noch keinen Makler-Alleinauftrag mit anderen Maklern.
Der Immobilienverkauf ist ausstehend, d.h. es wurden noch keinerlei Verkaufsmaßnahmen durch den Eigentümer, andere Makler oder uns selbst unternommen.
Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie, Sie können als Tippgeber aber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, befreundet oder verwandt sein.
Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, wird House & Castle Immobilien den Eigentümer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten sicher höher, wenn Sie als Tippgeber den Eigentümer schon über uns informiert haben.
Erhält House & Castle Immobilien den Makler-Alleinauftrag zum Immobilienverkauf, bestätigen wir Ihnen den Tipp. Nach vollständigem Erhalt der Maklercourtage auf unser Geschäftskonto erstatten wir Ihnen die 300,00 EUR Tippgeberhonorar auf Ihr Konto.
5. Rechtliches
House & Castle Immobilien behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg wird dabei ausgeschlossen.
Bei Nichtzahlung der Maklercourtage erfolgt auch keine Auszahlung des Tippgeber-honorars.
Tippgeberhonorar wird pro Immobilie nur einmal bezahlt. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber das Honorar.
Selbstverständlich freuen wir uns über jede Art positiver Mundpropaganda und Empfehlungen und sichern Ihnen die professionelle Arbeit eines Immobilienmaklers zu, die Sie für die Vermarktung Ihrer Immobilie erwarten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die einem Standesrecht unterliegen und in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden bzw. Mandanten stehen und denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberhonorare zu erhalten.
Jens Wöllenweber &
Birgit Neuner
Birgit Neuner