ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN (AGB)

der Firma „House & Castle Immobilien GbR“

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Die AGB bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird.
Mit der Inanspruchnahme unserer Angebote und diesbezüglicher schriftlicher, digitaler oder mündlicher Kontaktaufnahme mit uns, ist zwischen House & Castle Immobilien GbR (im Folgenden: Makler) und dem Interessenten (im Folgenden: Auftragsgeber) der Maklerauftrag (Maklervertrag) erteilt. Für beide Parteien treten somit die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft:

1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Der Makler wird vom Auftraggeber beauftragt, die Immobilie zu den vereinbarten Bedingungen anzubieten und einen Käufer nachzuweisen und einen Hauptvertrag (Kaufvertrag) zu vermitteln.

2. GEWÄHR

Der Makler verpflichtet sich, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich zu behandeln.

3. MAKLERPROVISION

Den Immobilienservice erbringt der Makler bis zum Verkauf bzw. Erwerb der Immobilie für den Auftraggeber kostenfrei. Erst mit Abschluss eines notariell beglaubigten Kaufvertrages schuldet der jeweilige Auftraggeber dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision.

a. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 (1) BGB mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsmäßigen Vermittlungstätigkeit beruht. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar und fällig.

b. Der Provisionsanspruch wird fällig, wenn die Beendigung des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweicht.

c. Der Provisionsanspruch wird fällig, wenn der Hauptvertrag durch den Auftraggeber selbst, durch dessen Angehörige oder Verwandte, natürliche oder juristische Personen entsteht, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen.

d. Der Provisionsanspruch wird fällig, wenn der Vertragsabschluss auf der Maklertätigkeit beruht, auch wenn dieser erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn der Auftraggeber mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von 3 Jahren nach Abschluss des ersten, von uns vermittelten, Vertrages bzgl. desselben Objektes handelseinig wird.
Die Maklerprovision orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit und beträgt in der Regel 3,57% (inkl. 19% ges. USt) des im Notarvertrag genannten Gesamtkaufpreises. Die Maklerprovision bei House & Castle Immobilien GbR beträgt 3,57%, es sei denn es gilt etwas anderes als vereinbart.

4. DOPPELTÄTIGKEIT

Der Makler ist berechtigt und behält sich vor, auch für andere Vertragspartner (z.B. Kaufinteressenten) provisionspflichtig tätig zu sein.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Alle Immobilienangebote erfolgen freibleibend und sind unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann der Makler für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers keine Gewähr übernehmen.

6. VORKENNTNIS

Weist der Makler einem Interessenten ein bereits bekanntes Objekt nach, ist dieser verpflichtet, den Makler innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich auf die Vorkenntnis hinzuweisen und anhand von Dokumenten (Quelle & Datum) zu belegen. Geschieht dies nicht, ist der Interessent gemäß § 653 (2) BGB zu Schadenersatz verpflichtet. Demgemäß muss der Interessent sämtliche Aufwendungen, die durch die fehlende Information zur Vorkenntnis entstanden sind, dem Makler ersetzen. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt und es gilt unsere Tätigkeit als ursächlich für den Abschluss.

7. WEITERGABEVERBOT

Sämtliche Informationen des Maklers über das Objekt, die er im Zuge seiner Maklertätigkeit erbringt, sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Maklers. Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Verbot und schließt der Dritte oder jede andere Person, die mit dem Dritten in Verbindung steht, den Hauptvertrag ab, so schuldet der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Maklerprovision von 3,57% (inkl. 19% ges. USt).

8. HAFTUNG

Auskünfte und Angaben des Maklers basieren auf Informationen und Mitteilungen des Auftraggebers, für deren inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Makler und seine Mitarbeiter keine Haftung übernehmen. Ausgenommen sind hinsichtlich der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Daher sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich, auch wenn die Inhalte mit größter Sorgfalt ausgearbeitet werden. Rechtsgrundlage ist einzig der notariell beglaubigte Kaufvertrag.

9. DATENSCHUTZ

Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Maklertätigkeit verwendet. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag und/oder der Vertragsdurchführung ergeben, verarbeitet und nutzt und diese nur im erforderlichen Umfange an Dritte übermittelt. Eine direkte Kontaktaufnahme der Vertragspartner (Verkäufer und Interessent) darf nur mit der Zustimmung des Maklers erfolgen. Detaillierte Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

10. GERICHTSSTAND

Für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen und Ansprüche gilt als Erfüllungsort und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers als vereinbart.

11. SALVATORISCHE KLAUSEL

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages / der AGB bleiben die übrigen davon unberührt. Diese Bestimmungen werden durch wirksame Klauseln mit gleichem oder ähnlichem wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Inhalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Klauseln bedingen in jedem Fall der Schriftform.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die House & Castle Immobilien GbR behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren.
Die House & Castle Immobilien GbR übernimmt für Aktualität, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen keine Gewähr. Jede Art von Änderungen und Anpassungen erfolgt ohne vorherige Ankündigung.
Die House & Castle Immobilien GbR prüft direkte und indirekte Verweise auf andere Internetseiten durch sog. externe Links zuvor auf inhaltliche Unbedenklichkeit. Änderungen auf diesen fremden Internetseiten sind üblich, sie liegen nicht in unserem Verantwortungsbereich.
Die House & Castle Immobilien GbR ist grundsätzlich nicht verpflichtet und bereit, an Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen. Im Streitfall mit einem Kunden werden wir alles daransetzen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und außergerichtlich zu lösen.

Eggenthal, März 2020